Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für IT-Beratung, Projektunterstützung, technische Umsetzung, Supportleistungen und digitale Produkte von Jan Kincheloe IT.

Stand: August 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Jan Kincheloe IT, Jan Kincheloe, Langenstück 10, 56566 Neuwied, Deutschland, USt-IdNr. DE462847928, nachfolgend „Anbieter“.

Individuelle IT-, Beratungs- und Projektleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Das digitale Produkt „Level Up im Job“ kann im dafür vorgesehenen Online-Checkout auch von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gekauft werden.

Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher gelten die Bestimmungen dieser AGB nur, soweit sie mit zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften vereinbar sind. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Leistungsgegenstand

Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen IT-Beratung, IT-Management, Digitalisierung, IT-Sicherheit, Infrastruktur, Linux- und Plattformbetrieb, Automatisierung, KI-gestützte Workflows, SharePoint, Microsoft 365, Projektunterstützung, technische Konzeption, Umsetzung, Administration, Dokumentation, Schulung sowie Verkauf digitaler Güter wie E-Books, Downloads, Vorlagen oder digitale Arbeitsmaterialien.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, einer Auftragsbestätigung oder einer sonstigen einzelvertraglichen Vereinbarung. Allgemeine Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Werk geschuldet ist, erbringt der Anbieter Leistungen als Dienstleistung nach fachlich angemessenem Standard. Strategische Empfehlungen, technische Konzepte und Beratungsleistungen ersetzen keine eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidung des Kunden.

3. Vertragsschluss

Verträge kommen durch Annahme eines Angebots, durch schriftliche oder elektronische Beauftragung, durch Auftragsbestätigung, durch Buchung eines kostenpflichtigen Pakets, durch Kauf eines digitalen Produkts oder durch tatsächliche Leistungsinanspruchnahme nach vorheriger Abstimmung zustande.

An Angebote hält sich der Anbieter 14 Kalendertage gebunden, sofern im Angebot keine andere Bindefrist genannt ist. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform.

Bei digitalen Produkten kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde den Bestellvorgang abschließt und der Anbieter oder der eingesetzte Zahlungsdienstleister die Bestellung bestätigt oder den Download bereitstellt.

4. Preise, Abrechnung und Zahlung

Leistungen können nach Stunden, Tagessätzen, Festpreis, Paketpreis oder einer individuell vereinbarten Vergütungsstruktur abgerechnet werden. Maßgeblich ist die jeweilige Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. In einem Verbraucher-Checkout wird der Gesamtpreis als Bruttopreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen.

Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Der Anbieter kann bei Projekten angemessene Abschlagszahlungen, Vorschüsse oder Vorkasse verlangen, insbesondere bei Festpreisprojekten, umfangreichen Vorleistungen, digitalen Produkten oder Leistungen mit externen Kosten.

Bei digitalen Produkten kann die Zahlung über Stripe Checkout abgewickelt werden. Die Zahlungsabwicklung richtet sich zusätzlich nach den Bedingungen und Datenschutzinformationen des Zahlungsdienstleisters.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten, sofern dadurch keine unverhältnismäßigen Nachteile entstehen. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.

Reisekosten, Spesen, Lizenzkosten, Hostingkosten, Drittanbietergebühren und sonstige externe Aufwendungen werden nur berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder sie zur beauftragten Leistung erforderlich und für den Kunden erkennbar waren.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Systeme, Dokumentationen, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig bereit. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte, Daten, Zugangsdaten und Systeme rechtmäßig genutzt werden dürfen.

Der Kunde sorgt für angemessene Datensicherungen, bevor Änderungen an Systemen, Datenbanken, Konfigurationen, Workflows, Automatisierungen oder produktiven Umgebungen vorgenommen werden. Soll der Anbieter Backup- oder Wiederherstellungsleistungen übernehmen, muss dies ausdrücklich vereinbart werden.

Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die aus verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung entstehen, gehen zulasten des Kunden, sofern der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

6. Leistungserbringung, Termine und Änderungen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, technische Störungen, Drittanbieter, höhere Gewalt oder nachträgliche Änderungswünsche verschieben vereinbarte Termine angemessen.

Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen remote zu erbringen, sofern keine Vor-Ort-Leistung vereinbart wurde. Der Anbieter darf geeignete Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einsetzen, bleibt gegenüber dem Kunden jedoch für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Anforderungen oder neue Prioritäten können Auswirkungen auf Zeitplan, Kosten und Ergebnis haben. Der Anbieter wird den Kunden auf erkennbare Auswirkungen hinweisen; zusätzliche Leistungen sind gesondert zu vergüten.

7. Abnahme und Mängel

Soweit ein konkretes Werk geschuldet ist, erfolgt nach Bereitstellung eine Abnahme durch den Kunden. Der Kunde prüft das Ergebnis unverzüglich und teilt wesentliche Mängel nachvollziehbar in Textform mit.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Ergebnis produktiv nutzt, die Abnahme nicht innerhalb von 10 Werktagen unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert oder auf eine angemessene Abnahmeaufforderung nicht reagiert.

Bei berechtigten Mängeln leistet der Anbieter zunächst Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rechte. Mängel, die durch Änderungen des Kunden, Dritte, unsachgemäße Nutzung, fehlende Systemvoraussetzungen oder nicht freigegebene Eingriffe entstehen, sind keine Mängel der Anbieterleistung.

8. Digitale Produkte und Nutzungsrechte

Digitale Produkte werden in der Regel als Download, Link, Datei oder digitaler Zugriff bereitgestellt. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene private oder geschäftliche Zwecke.

Eine Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Unterlizenzierung, Vervielfältigung für Dritte, Veröffentlichung, Weiterveräußerung oder Nutzung zur Erstellung konkurrierender Produkte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

Digitale Produkte dienen der Orientierung und Strukturierung. Sie garantieren keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Erfolg und ersetzen keine individuelle Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Für Verbraucher gelten bei digitalen Produkten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte, insbesondere die §§ 327 ff. BGB. Informationen zum Widerrufsrecht stehen in der Widerrufsbelehrung. Wird ein digitaler Inhalt unmittelbar nach der Zahlung bereitgestellt, holen wir vorab die ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Vertragserfüllung und die Bestätigung über den möglichen Verlust des Widerrufsrechts ein.

9. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Arbeitsergebnisse wie Konzepte, Dokumentationen, Skripte, Konfigurationen, Automatisierungen, Vorlagen oder sonstige Unterlagen dürfen vom Kunden nach vollständiger Zahlung im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene interne Geschäftszwecke genutzt werden.

Quelloffene Bestandteile, Drittanbieter-Software, Standardtools und bereits vorhandene Methoden, Bibliotheken, Vorlagen oder Know-how des Anbieters bleiben von einer Rechteübertragung ausgenommen. Deren Nutzung richtet sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen oder der getroffenen Vereinbarung.

10. Drittanbieter, Lizenzen und externe Dienste

Soweit Leistungen Systeme, Software, Plattformen, APIs, Cloud-Dienste, Zahlungsdienstleister, Hostinganbieter oder sonstige Drittanbieter betreffen, gelten zusätzlich deren Vertrags- und Lizenzbedingungen. Der Anbieter schuldet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit, Preisstabilität, Fehlerfreiheit oder unveränderte Funktionalität von Drittanbieterdiensten.

Der Kunde ist für eigene Accounts, Lizenzen, Berechtigungen, Zahlungsdaten, Vertragsbeziehungen und Compliance-Anforderungen gegenüber Drittanbietern verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, sofern ein solcher rechtlich erforderlich ist.

12. Verantwortlichkeit, Sicherheit und produktive Systeme

Der Anbieter übernimmt Verantwortung für die fachgerechte Leistungserbringung im vereinbarten Leistungsumfang. Der Kunde bleibt verantwortlich für unternehmerische Entscheidungen, interne Freigaben, rechtliche Zulässigkeit der verfolgten Zwecke, organisatorische Umsetzung im Unternehmen und den Betrieb seiner Systeme, soweit diese Verantwortung nicht ausdrücklich auf den Anbieter übertragen wurde.

Eingriffe in produktive Systeme erfolgen auf Grundlage der bereitgestellten Informationen, Zugänge und Freigaben. Der Kunde hat Risiken produktiver Änderungen durch angemessene Test-, Backup-, Rollback- und Freigabeprozesse zu begrenzen.

13. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Datenverlust haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich Teil der beauftragten Leistung war.

Eine Haftung für ausgebliebene wirtschaftliche Erwartungen, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Folgeschäden besteht bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde und der Schaden vertragstypisch und vorhersehbar war.

14. Laufzeit und Beendigung von Projekten

Verträge werden als Einzelprojekte, Pakete oder Einzelaufträge geschlossen, sofern keine laufende Betreuung ausdrücklich vereinbart wurde. Eine ordentliche Kündigung laufender Dauerschuldverhältnisse richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung sind bereits erbrachte Leistungen, angefallene Aufwendungen und nicht mehr stornierbare Dritt- oder Lizenzkosten zu vergüten, sofern der Anbieter die Beendigung nicht zu vertreten hat.

15. Referenznennung

Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen oder Logos, Namen, Projektdaten und Arbeitsergebnisse öffentlich verwenden. Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten und vereinbarte Geheimhaltung bleiben unberührt.

16. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Für Verbraucher gelten vorrangig die gesetzlichen Bestimmungen.

17. Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Anbieter und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.